Die Entwicklungen der letzten Monate und beabsichtigten Schritte der Regierung machen es notwendig, dass wir klare Forderungen zur Gesundheitsversorgung im Kanton St. Gallen stellen. Diese Forderungen betreffen alle (geplanten) GNZ-Standorte im Kanton.
Die Regierung hat angekündigt, mit der neuen Spitalliste per 1. April 2024 eine neue Einschränkung für GNZ einzuführen. Die Leistungsgruppe «ANB-GNZ» soll auf Spitalaufenthalte von zwei Nächten begrenzt werden. Damit sollen die kantonseigenen Spitäler bessergesellt werden. Das ist zu unterlassen.
Die Regierung muss die einzelnen GNZ gleich behandeln, unabhängig davon, ob sie durch den Kanton betrieben werden oder nicht. Eine Diskriminierung von nicht-staatlichen Leistungserbringern ist zu unterlassen – etwa bei Anweisungen an die Rettungsdienste.
Bei der Ausarbeitung der Spitalstrategie im Jahr 2020 versprach die Regierung, dass die kantonalen Spitalverbunde nur subsidiär tätig werden. Das heisst, die GNZ werden primär aus den Regionen selbst unterhalten, sofern das möglich ist. Die Regierung möchte diesen Grundsatz nun aufheben – davon soll in diesem Bereich Abstand genommen werden.
Die GNZ können zu einer Erfolgsgeschichte werden. Dazu müssen die bereits gesammelten Erkenntnisse aber berücksichtigt. Der Kantonsrat sollte die GNZ gesetzlich definieren und verankern.
Der Kantonsrat sollte es der Regierung verunmöglichen, zusätzliche Einschränkungen der GNZ – etwa in Bezug auf die Behandlungsdauer – durchzusetzen.
Bisher werden die GNZ-Standorte nach Gesetz nicht durch die Spitalverbunde, sondern durch private Leistungserbringer aufgebaut und sichergestellt. Der Spitalverbund wird nur tätig, wenn keine privaten Anbieter die Versorgung sicherstellen. Die Regierung möchte diese Bestimmung aufheben – der Kantonsrat muss sich dagegen wehren.
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars unterstützt du die genannten Forderungen. Dabei werden dein Vor- und Nachname sowie dein Wohnort zu einem späteren Zeitpunkt publiziert. Wir erlauben uns zudem, dich über Neuigkeiten im Zusammenhang mit den GNZ zu informieren.